Was ist das Problem?


Kinder, die an einer offenen Ganztags-Grundschule in Niedersachsen angemeldet sind, müssen an den Ganztags-Tagen bis 16:00 Uhr in der Schule bleiben und dürfen nicht früher abgeholt werden. Selbst wenn Eltern dies mit ihrer Arbeitszeit vereinbaren könnten, ist eine frühere Abholung der Kinder rechtlich nicht erlaubt. Mit der Anmeldung im Ganztag sind die Kinder anwesenheits-, bzw. schulpflichtig bis zum Schluss.

Für Kinder bedeutet das: Wertvolle gemeinsame Familienzeit, Verabredungen mit Freunden und Verwandten außerhalb der Schule, Oma- und Opa-Tage, Hobbys in Sportverein, Musikschule und Co. oder einfach entspannte Zeit für individuelles Spielen werden dadurch enorm eingeschränkt.

Für Eltern bedeutet das: Ist das Kind nicht im Ganztag angemeldet, muss es spätestens um 13:00 Uhr abgeholt werden und hat dann oft noch nicht einmal die Möglichkeit gehabt, in der Schule Mittag zu essen. Eltern haben also nur die Wahl zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr. Für alle berufstätigen Eltern, insbesondere auch für Familien in Patchwork-Verhältnissen und Schichtarbeitende bedeutet das, sich eben doch wieder zwischen Familie(n-Zeit) und Beruf entscheiden zu müssen.