Mit einer einfachen Liberalisierung des entsprechenden Erlasses durch das niedersächsische Kultusministerium ist das möglich! In NRW haben Eltern dies 2018 bereits erreicht!
Die Rahmenbedingungen des offenen Ganztags sind im Runderlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ des Niedersächsischen Kultusministeriums festgeschrieben. Alle offenen Ganztagsschulen in Niedersachsen müssen die darin festgelegten Bedingungen erfüllen. Alle Module (Mittagspause, Lernzeit und außerschulische Angebote) sind dabei derzeit Pflichtbestandteile inkl. der vorgegebenen Zeiten dafür. Die Schulen selbst dürfen davon nicht abweichen. Die finanzielle Förderung des Landes an die Einhaltung dieser Regelungen gebunden.
Deshalb fordern wir den Kultusminister Grant Hendrik Tonne und sein Ministerium dazu auf, den Erlass schnellstmöglich zu ändern und eine 2. Abholzeit für die offene Ganztagsschule in Niedersachsen einzuführen!
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, bedeutet auch, auf Bedürfnisse von Kindern und Eltern einzugehen.